Berechtigt zur Teilnahme am Lehrangebot des Studium Generale sind alle Studierenden des Karlsruher Institut für Technologie sowie Universitätsangehörige, ausgenommen sind Veranstaltungen im Bereich der Basiskompetenzen, der sich nur an Studierende richtet. Gasthörer sind zur Teilnahme am Studium Generale sehr willkommen, sofern ausreichende Plätze vorhanden sind. Um einen Gasthörerschein (Berechtigungsausweis) zu erhalten, muss der von dem jeweiligen Dozenten genehmigte Antrag auf Zulassung beim Studienbüro eingereicht werden. Für das Sommersemester sind die Zulassungsanträge bis Ende April, für das Wintersemester bis Ende Oktober im Studienbüro auf dem Campus Süd (Kaiserstr. 12, Geb. 10.12) zu stellen.
Die Antragsformulare für Gasthörer sind im Studienbüro erhältlich oder können hier heruntergeladen werden:
Außerdem ist eine Semestergebühr für Gasthörer von Euro 75 zu entrichten. Die Gasthörergebühr ist mit Beginn des Semesters fällig.
Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung Karlsruhe
Unsere Gasthörer möchten wir auch auf das Angebot der AWWK (Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung Karlsruhe) aufmerksam machen, deren Geschäftsführung am ZAK angesiedelt ist. Die AWWK bietet in enger Kooperation mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe fachübergreifende wissenschaftliche Weiterbildung in Karlsruhe an. Grundsätzliches Ziel des gesamten AWWK-Studienangebots ist der Erwerb von allgemeinbildenden, interdisziplinären Kenntnissen und Fähigkeiten.



