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Informationen für Gasthörende

Berechtigt zur Teilnahme am Lehrangebot des Studium Generale sind alle Studierenden des Karlsruher Institut für Technologie sowie KIT-Angehörige. Gasthörende sind zur Teilnahme am Studium Generale und Lehrveranstaltungen der Fakultäten sehr willkommen, sofern ausreichende Plätze vorhanden sind. Um einen Gasthörerschein (Berechtigungsausweis) zu erhalten, muss der von dem jeweiligen Dozenten/der jeweiligen Dozentin genehmigte Antrag auf Zulassung beim Studienbüro eingereicht werden. Für das Sommersemester sind die Zulassungsanträge bis Ende April, für das Wintersemester bis Ende Oktober im Studienbüro auf dem Campus Süd (Kaiserstr. 12, Geb. 10.12) zu stellen. Außerdem ist eine Semestergebühr für Gasthörende von Euro 75 zu entrichten. Die Gasthörergebühr ist mit Beginn des Semesters fällig (Informationen zu Bareinzahlung s. Link unten „Informationsseite für Gasthörer“).

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie unter folgenden Links oder direkt im Studienbüro:

Informationsseite Gasthörer am KIT des Studienbüros

Antragsformular für Gasthörende (PDF, ca. 40kb)

 

 

Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung Karlsruhe

Unsere Gasthörenden möchten wir auch auf das Angebot der AWWK (Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung Karlsruhe) aufmerksam machen, deren Geschäftsführung am ZAK angesiedelt ist. Die AWWK bietet in enger Kooperation mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe fachübergreifende wissenschaftliche Weiterbildung in Karlsruhe an. Grundsätzliches Ziel des gesamten AWWK-Studienangebots ist der Erwerb von allgemeinbildenden, interdisziplinären Kenntnissen und Fähigkeiten.

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