60 Jahre Grundgesetz - Verfassung mit Anspruch und Wirklichkeit

Colloqium Fundamentale Wintersemester 2008/09

LogoAm 23. Mai 1949 punkt Mitternacht trat es in Kraft – das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Konrad Adenauer leitete im Parlamentarischen Rat die Unterzeichnung des Grundgesetzes mit den Worten ein, dass „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes“ beginne. Und tatsächlich wurde das Grundgesetz eine große Erfolgsgeschichte: das Beispiel der erfolgreichen Redemokratisierung eines Landes – mit internationaler Karriere, indem es Vorbild für andere Länder wurde. Die Verfassung, die eigentlich als ein Provisorium für ein geteiltes Land gedacht war, wurde zu einem stabilen und dauerhaften Fundament des demokratischen Rechtsstaats. Das Grundgesetz „bewahrt die Werte, die für uns unverzichtbar sind“, so Bundespräsident Horst Köhler in seinem Geleitwort zur aktuellen Ausgabe des Grundgesetzes. Der im Gesetz intendierte Interpretationsspielraum bietet Freiheiten für politisches Handeln und juristische Bewertung. Das Bundesverfassungsgericht als unabhängiges Verfassungsorgan und Hüter der Grundrechte hat die Verfassungsinterpretation und -wirklichkeit entscheidend geprägt. Die Bezüge und Verweise auf das Deutsche Grundgesetz sind aber auch im Alltag der Bürger und Bürgerinnen vielfältig – nicht nur bei Demonstrationen, in Leitartikeln oder in Talkshows.

Im Vorfeld des 60-jährigen Jubiläums wird diese Vortragsreihe das Grundgesetz als Verfassung eines wiedervereinigten Deutschlands in einer Union europäischer Staaten aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Zum einen soll an die Entstehungsgeschichte erinnert werden, wie drei Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus 73 Männer und 4 Frauen über eine demokratische Verfassung berieten, welche Richtungskämpfe um die Zukunft Deutschlands ausgetragen wurden und wie zur deutschen Wiedervereinigung 1989/90 die Verfassungsfrage diskutiert und entschieden wurde. Zum anderen soll ein Blick darauf geworfen werden, wie das Grundgesetz die Lebenswirklichkeit geprägt hat, welche Bedeutung und Gewichtung verschiedene Grundsätze haben und welche Veränderungsprozesse und Anpassungen an die jeweilige Zeit erwogen werden.

Dabei stellen sich kontroverse Fragen und werden die unterschiedlichsten Lebensbereiche angesprochen. Was sind unverzichtbare Werte und nach welchen Wertvorstellungen wurde das Grundgesetz formuliert? Klaffen der Anspruch des Grundgesetzes und die Realität auseinander – etwa in der Frage der Gleichstellung in Theorie und Praxis? Muss man das Grundgesetz als ein Angebot werten, das das Zusammenwirken von Staat und Gesellschaft regelt, aber auch Debatten über die Weiterentwicklung zulässt? Welche Artikel müssen im Zuge der EU-Gesetzgebung oder der Globalisierung überarbeitet und geändert werden? Sollte zum Beispiel eine Neudefinition des Verteidigungsbegriffs mit Blick auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Auslandseinsätze der Bundeswehr vorgenommen werden? Oder sollte die Förderung der Kultur als ein Staatsziel im Grundgesetz verankert werden? Wie steht es mit der Kernenergie? Können verschiedene Gesetzesartikel in Widerspruch zu einander stehen, wie beispielsweise der Tierschutz und die Freiheit der Religion, der Wissenschaft und der Kunst? Kann dies zu einem Kulturrelativismus in der Verfassung führen? Wie kann die fundamentale Bedeutung des Grundsatzes der Menschenwürde gesichert werden? Wie kann mit Kontroversen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgegangen werden?

All diese Fragen regen zur Diskussion an, wobei die Aussage von Ernst-Wolfgang Böckenförde dabei immer im Gedächtnis bleiben wird: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“¹

¹Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/Main 1976, S. 60.

Konzept und wissenschaftliche Leitung:

Prof. Dr. Caroline Y. Robertson-von Trotha, Gründungsdirektorin des ZAK

Organisation: Ina Scholl M.A.

Pressearbeit: Sigrid M. Peters M.A.

Ort: Engesser-Hörsaal, Geb. 10.81, Otto-Ammann-Platz 1, 1. OG

Termine: Donnerstags (s.u.), 18h00 – 19h30

Veranstaltungsübersicht

06.11.2008

Verfassung und Verfassungswandel

Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
Präsident des Bundesverfassungsgerichts
dPräsident Hans-Jürgen Papier wird darlegen, dass das Grundgesetz eine gute Verfassung und in guter Verfassung ist, dass es aber nicht alle Detailfragen lösen kann. Den Parlamenten kommt die zentrale Rolle bei der Frage zu, ob und inwieweit das Grundgesetz und die Rechtsordnung insgesamt unter Wahrung der Kernbereiche der Verfassung an die stets wandelbaren Lebensbedingungen angepasst werden sollen. Präsident Papier wird dabei auf den für das Grundgesetz zentralen Grundrechtsschutz und die Frage eingehen, ob und inwieweit der Grundrechtsschutz
vor dem Hintergrund immer neuer Bedrohungsszenarien noch zu gewährleisten ist. Er wird darlegen, inwieweit die Verfassung für die Menschen nicht nur einen rechtlichen Freiheitsraum, sondern auch einen politischen Raum zu schaffen geeignet ist, der dem Volk eine angemessene demokratische Teilhabe ermöglicht. Er wird die Themen
Staatsverschuldung, Sozialstaatlichkeit und Generationengerechtigkeit ansprechen und aktuelle innerstaatliche Veränderungen, vor allem im Bereich der Bundesstaatlichkeit behandeln. Schließlich wird er einen Ausblick auf Vorgänge im Bereich der Europäischen Union vornehmen.

ACHTUNG: Diese Veranstaltung findet im Tulla-Hörsaal, Geb. 11.40, Englerstraße 11 statt

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13.11.2008

Die Geschichtlichkeit des Grundgesetzes 

Prof. em. Dr. Gerd Roellecke
Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Universität Mannheim

fProfessor Roellecke versteht die Verfassung als ein positives Gesetz, das die Organisation der Politik begründet, legitimiert und begrenzt; gleichzeitig meint sie aber auch den Zustand eines Gemeinwesens. Eine typisch deutsche Verfassung ist das Grundgesetz, obwohl es unter Besatzungsherrschaft entstanden ist: „Nie wieder Diktatur“ lautete 1949 das politische Ziel. 1958 wurde das Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht zu einer Art „Zehn Gebote“ stilisiert, jedoch nach der Verfassungsdiskussion anlässlich der Wiedervereinigung wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt. Das Grundgesetz kann allerdings auch an seinem eigenen Erfolg ersticken. Oder es verdorrt, wenn nicht mehr über Freiheit und Gleichheit diskutiert werden kann. Deshalb soll die Verfassungspolitik die Vertrauenswürdigkeit des Grundgesetzes pflegen und es nicht mit allerlei Wünschbarem belasten.

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20.11.2008

(Kultur)Relativismus in der Verfassung? 

Prof. Dr. Michael Anderheiden
Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
fEs gibt, so wird Professor Anderheiden zeigen, sowohl historische als auch systematische Ähnlichkeiten in allen Verfassungen, darunter z.B. ihr gesonderter Status gegenüber allen sonstigen Gesetzen. Einer weiteren Gemeinsamkeit wird sich Anderheiden über die Fragen nähern, „von wem“ und „für wen“ Verfassungen eigentlich sind. Schließlich soll es um die Aspekte des Grundgesetzes gehen, die auch zeitgebunden interpretiert und relativiert werden können. Beispiele hierzu lassen sich in den Bereichen Staat-Bürger, Bürger-Bürger und Staat-Religionsgemeinschaften finden. Inwiefern können rechtspluralistische Aspekte in der Verfassung berücksichtigt werden und welche Grenzen sind durch die Verfassung selbst gesetzt?

 

 

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27.11.2008

Das Grundgesetz und die Menschenwürde

Christian Bommarius
Leitender Redakteur der Berliner Zeitung, Rechtswissenschaftler
jDie Garantie der Menschenwürde in Art.1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Fundamentalnorm der Verfassung – mit ihr steht und fällt das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland. Das in ihr formulierte Menschenbild ist die Reaktion der Väter und Mütter des Grundgesetzes auf die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und auf die Bedrohung durch den Kommunismus. Niemals war in Deutschland die Menschenwürde brutaler missachtet worden als im NS-Staat, niemals war sie nach dem Krieg stärker gefährdet als in den Jahren, als das Grundgesetz entstand. Nicht trotzdem, sondern deshalb setzten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates an den Anfang: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

 

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15.01.2009

!!!ENTFALLEN!!! Das Grundgesetz unter Druck von innen und außen

Prof. em. Dr. Uwe Wesel
Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, Freie Universität Berlin, Rechtsanwalt in Berlin
HINWEIS: Leider musste der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Uwe Wesel aus gesundheitlichen Gründen ENTFALLEN.

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Foto: Holger André

Ursprüngliche Ankündigung:
Professor Wesel wird zunächst auf den Kerngedanken des Grundgesetzes eingehen sowie auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als seines wichtigsten Interpreten. Anschließend wird der von innen durch Politik und Wissenschaft aufgebaute Druck auf das Grundgesetz sowie die Tendenz zum Sicherheits- und Überwachungsstaat an Beispielen wie Flugsicherheitsgesetz und Vorratsdatenspeicherung thematisiert. Schließlich wird der Druck von außen veranschaulicht, der durch die europäische Integration und Globalisierung hervorgerufen wird, z.B. durch die Konkurrenz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg. Welche Haltung haben demgegenüber die Karlsruher Richter? Bietet das Bundesverfassungsgericht ausreichend Schutz vor dem beidseitigen Druck?

 

 

22.01.2009

Podiumsdiskussion: Menschenrechte – Konventionen und Wirklichkeit

Universalität und Unteilbarkeit sind die wichtigsten Prinzipien der Menschenrechte. Dieser Anspruch stimmt jedoch angesichts weltweit vorhandener Armut, Diskriminierung, Gewalt und Unmenschlichkeit nicht mit der Wirklichkeit überein. Auch in Europa und Deutschland treten Menschenrechtsverletzungen auf: Trotz der Menschenrechtskonventionen und des Einflusses des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommen vor allem die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte vor den bürgerlichen und politischen zu kurz, z.B. in Form einer Diskriminierung im Bildungswesen. Wie kann diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufgelöst werden und was wird diesbezüglich getan? Wie können die Menschenrechte geschützt werden, wenn der Staat im Interesse der Sicherheit grundlegende Freiheiten einschränken will, etwa bei der Bekämpfung des Terrorismus?

 

jDr. h.c. Renate Jaeger
Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
 
hAlexander Hülle
stellvertretender Vorstandssprecher von Amnesty International Deutschland
 
dProf. Dr. Doris König, M.C.L.

Lehrstuhl Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht, Bucerius Law School, Hamburg

 

 

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Dr. Wolfgang Schäuble MdB
Bundesminister des Innern

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Foto: Holger André

Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich unsere Gesellschaft in vielen Lebensbereichen verändert: Die Auswirkungen der Globalisierung z.B. auf die Wirtschaft, Sozialsysteme und die weltweite Migration stellen auch die Sicherheitspolitik vor neue Herausforderungen. Die Abschaffung europäischer Binnengrenzen erfordert einen staatsübergreifenden Informationsaustausch, damit der Zugewinn an Freiheit nicht in den Verlust an Sicherheit mündet. Neue Formen der Kriegsführung sowie neue Waffentechnologien sind weitere Herausforderungen an die Sicherheitspolitik, die nicht innerhalb einer Landesgrenze gelöst werden können. Bei Streitfragen wie dem Luftsicherheitsgesetz geht es nicht mehr um „innen oder außen“, sondern um die Qualität der Bedrohung, so Minister Schäuble. Welche Rechtsinstrumente sollte die Polizei bei der Strafverfolgung angesichts technologischer Weiterentwicklung haben? Wie wird gleichzeitig die Notwendigkeit von Datenschutz gewährleistet?

ACHTUNG: Diese Veranstaltung findet im AudiMax, Geb. 30.95, Straße am Forum 1, um 17h00 Uhr statt. Der Einlass ist um 16h30.
Aus Sicherheitsgründen müssen Mäntel, Jacken, große Taschen und Rucksäcke an der Garderobe abgegeben werden. Die Garderobe ist während der gesamten Veranstaltung beaufsichtigt. Auch Getränke und Essen dürfen nicht in den Vortragssaal mitgeführt werden. Für diese Sicherheitsmaßnahmen bitten wir um Verständnis.

Videoaufzeichnung der Veranstaltung

Bilder der Veranstaltung

 

Illustration: Cécile Noël / www.framboise-noel.eu