Telekommunikationsrecht

  • Typ: Vorlesung (V)
  • Lehrstuhl: KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch<br /> KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik
  • Semester: SS 2023
  • Zeit: Mo 24.04.2023
    09:15 - 09:45, einmalig


    Mo 24.04.2023
    09:45 - 17:00, einmalig

    Mo 24.04.2023
    17:00 - 17:30, einmalig

    Mo 22.05.2023
    09:15 - 09:45, einmalig

    Mo 22.05.2023
    09:45 - 17:00, einmalig

    Mo 22.05.2023
    17:00 - 17:30, einmalig

    Mo 12.06.2023
    09:15 - 09:45, einmalig

    Mo 12.06.2023
    09:45 - 17:00, einmalig

    Mo 12.06.2023
    17:00 - 17:30, einmalig


  • Dozent: Dr. Johannes Döveling
  • SWS: 2
  • LVNr.: 24632
  • Hinweis: Präsenz
Inhalt

Die Vorlesung bietet einen Überblick über das neue TKG. Dabei wird die ganze Bandbreite der Regulierung behandelt: Von den materiellrechtlichen Instrumenten der wettbewerbsschaffenden ökonomischen Regulierung (Markt-, Zugangs-, Entgeltregulierung sowie besondere Missbrauchsaufsicht) und der nicht-ökonomischen Regulierung (Kundenschutz; Rundfunkübertragung; Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten; Fernmeldegeheimnis; Datenschutz und öffentliche Sicherheit) bis hin zur institutionellen Ausgestaltung der Regulierung. Zum besseren Verständnis werden zu Beginn der Vorlesung die technischen und ökonomischen Grundlagen sowie die gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Vorgaben geklärt.

Die Vorlesung findet als Blockvorlesung statt.

Lernziele: Die Telekommunikation ist die technische Grundlage der Informationswirtschaft. In welcher Art und Weise beispielsweise UMTS reguliert wird, ist von maßgeblicher Bedeutung für die Bereitstellung von Diensten in der Welt der mobilen Inhaltsdienste. Die zentralen Vorgaben der Telekommunikationsregulierung finden sich im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses ist infolge gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben 2004 vollständig novelliert worden. Die Vorlesung vermittelt dem Studenten die für das Verstehen der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft unablässigen telekommunikationsrechtlichen Kenntnisse.

Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt bei 3 Leistungspunkten 90 h, davon 22,5 Präsenz.

Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO.

VortragsspracheDeutsch
Literaturhinweise

Da der Rechtsstoff teilweise im Diskurs mit den Studierenden erarbeitet werden soll, ist eine aktuelle Version des TKG zu der Vorlesung mitzubringen.

Weitere Literatur wird in der Vorlesung angegeben.

Weiterführende Literatur

Erweiterte Literaturangaben werden in der Vorlesung bekannt gegeben.

Organisatorisches

Stand per 13.03.2023:

Die Vorlesung wird als Block-Veranstaltung im Seminarraum Nr. 313, Vincenz-Prießnitz-Str. 3, 76131 Karlsruhe, an folgenden Tagen gehalten:

- Montag den 24. April, 09:45 – 17:00 Uhr (mit Mittagspause)

- Montag, den 22. Mai, 09:45 – 17:00 Uhr (mit Mittagspause)

- Montag, den 12. Juni, 09:45 – 17.00 Uhr (mit Mittagspause)