Europäische Kulturtage 2014

 

Willy Wimmer

Die Bundeswehr des Grundgesetzes als Bestandteil eines Aggressionsbündnisses NATO – geht das?

 

Curriculum Vitae

Nach dem Abitur am Gymnasium in Rheydt-Odenkirchen absolvierte Wimmer ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Köln und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das er mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat legte er auch das zweite Staatsexamen ab und ist seit 1977 als Rechtsanwalt in Mönchengladbach-Rheydt tätig.

 

Wimmer trat 1959 in die CDU ein und engagierte sich zunächst in der Jungen Union (JU) als Mitglied im JU-Landesvorstand Rheinland und Vorsitzender des JU-Bezirksverbandes Niederrhein. Von 1986 bis 2000 war Wimmer Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Niederrhein.

 

Von 1969 bis 1980 gehörte Herr Wimmer dem Stadtrat von Mönchengladbach und von 1975 bis 1976 auch der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland an. Von 1976 bis 2009 war Wimmer Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von April 1985 bis Dezember 1988 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verteidigungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wimmer war von Juli 1994 bis Juni 2000 Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE.

 

Willy Wimmer zog erstmals 1976 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Rheydt – Grevenbroich II in den Bundestag ein. Bei den Bundestagswahlen von 1980 bis 1998 gewann er stets das Direktmandat im Wahlkreis Neuss II. Bei den Wahlen von 2002 und 2005 gewann er das Direktmandat im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II. 2005 erreichte er hier 47,4 % der Erststimmen. Bei den Bundestagswahlen 2009 kandidierte er nicht mehr.

 

Am 19. Dezember 1988 wurde Wimmer als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Am 1. April 1992 schied er gemeinsam mit dem damaligen Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg aus dem Amt.

 

Politische Positionen:

Kosovo-Krieg

1999 gehörte er zu einer Reihe deutscher Politiker, die sich gegen den Kosovo-Krieg aussprachen. Wimmer sprach von einem „ordinären Angriffskrieg“ und warf insbesondere Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping schwerwiegende Manipulation vor. 2003 zog Wimmer in einem gemeinsam mit Peter Gauweiler verfassten offenen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Parallelen zum Irak-Krieg: „Sowohl die Intervention der USA im Irak als auch die Bombardierung Jugoslawiens und seiner Hauptstadt Belgrad durch die Nato geschah ohne Mandat der Vereinten Nationen. Dies ist von der deutschen Völkerrechtslehre zutreffend und mit Nachdruck als völkerrechtswidrig bewertet worden.“ Im Irak-Krieg sei die Weltöffentlichkeit mit der Unwahrheit bedient worden. Eine vergleichbare Überprüfung der Aussagen deutscher Amtsträger während des Bundeswehreinsatzes gegen Jugoslawien habe es im Bundestag bis heute nicht gegeben.

 

Klage gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan

Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages am 9. März 2007, die Natotruppen in Afghanistan durch den Einsatz von Tornado-Flugzeugen zu unterstützen, reichte er gemeinsam mit dem Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Die Abgeordneten machten geltend, der Tornado-Einsatz führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrags, die mit dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta und des Völkergewohnheitsrechts nicht vereinbar sei und gegen die Artikel 24, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoße, wodurch Deutschland völkerrechtswidrige Aktionen der USA unterstütze. Eine Änderung des NATO-Vertrags bedürfe der expliziten parlamentarischen Zustimmung. Da dies nicht geschehen sei, seien die Rechte der Abgeordneten verletzt. Prozessbevollmächtigter im Organstreitverfahren war Prof. Dr. Dietrich Murswiek.

 

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 12. März vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig seien. Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bundesregierung habe Rechte des Bundestages verletzt, seien sie als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestages geltend zu machen. Soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend machen, fehle es an deren schlüssiger Darlegung. Die in Afghanistan eingesetzten Tornado-Aufklärungsflugzeuge wurden nach kurzer Einsatzdauer aus Afghanistan wieder abgezogen.