Europäische Kulturtage Karlsruhe 2018

Prof. Dr. Elham Manea

Referentin

 

Curriculum Vitae

PD Dr. Elham Manea ist Privatdozentin am Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich und Senior Lecturer an der Universität von Luzern am Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik. Sie lehrt und forscht in den Bereichen: Rechtspluralismus, politischer Islam und Radikalisierung, Gender und Politik im arabischen Raum sowie Politik der arabischen Halbinsel mit Spezialgebiet Jemen. Frau Manea ist auch Menschrechtsaktivistin und berät staatliche, Nichtregierungs- und internationale Organisationen zu den Themen: Frauenrechte, Religion und Entwicklung und ist zudem Mitbegründerin der Ibn Rushd-Goethe Moschee in Berlin. Nebst ihren akademischen Beiträgen veröffentlichte sie als Schriftstellerin mehrere Sachbücher und Romane. U.a.: Women and Shari’a Law: the Impact of Legal Pluralism in the UK (2016), The Arab State and Women's Rights: The Trap of Authoritarian Governance (2011), Ich will nicht mehr Schweigen: Der Islam, der Westen und die Menschenrechte (2009). 2017 erhielt sie den Courage Award der American Islamic Foundation for Democracy.

 

Abstract

Islamisches Recht und Frauen – Legitimation systematischer Diskriminierung

Nach Ansicht der jemenitisch-schweizerischen Politologin Elham Manea bedeutet die Übernahme von Teilen des islamischen Familienrechts in westliche Gesellschaften eine inakzeptable Benachteiligung der Frau und verhindert eine erfolgreiche Integration von Migranten islamischen Glaubens. Wenn davon die Rede ist, islamisches Recht in das westliche Rechtssystem aufzunehmen, wird von den Befürwortern abgewiegelt, dass dies ja „nur das Familienrecht“ berühre. Gerade aber, weil es dabei um das Familienrecht geht, müssen diese Forderungen abgelehnt werden. Erstens lassen sie die problematischen Erfahrungen außer Acht, die in arabischen und islamischen Gesellschaften mit rechtlichem Pluralismus gemacht wurden. Zweitens wird der Diskurs ignoriert, der in den arabischen und islamischen Gesellschaften in Bezug auf die Anwendung religiöser Gesetze im Familienrecht geführt wird. Und drittens ist es gar nicht möglich islamisches Recht im Familienbereich anzuwenden und gleichzeitig die Menschenrechte unangetastet zu lassen.