Öffentliches Recht I - Grundlagen
- Typ: Vorlesung (V)
- Lehrstuhl: KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch<br /> KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik
- Semester: WS 21/22
-
Zeit:
Do 21.10.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 28.10.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 04.11.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 11.11.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 18.11.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 25.11.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 02.12.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 09.12.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 16.12.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 23.12.2021
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 13.01.2022
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 20.01.2022
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 27.01.2022
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 03.02.2022
16:00 - 17:30, wöchentlich
Do 10.02.2022
16:00 - 17:30, wöchentlich
- Dozent: Eva-Maria Bauer
- SWS: 2
- LVNr.: 24016
- Hinweis: Online
Inhalt | Die Vorlesung umfasst Kernaspekte des Verfassungsrechts (Staatsrecht und Grundrechte) und des Verwaltungsrechts. In einem ersten Schritt wird der Unterschied zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichem Recht verdeutlicht. Im verfassungsrechtlichen Teil werden schwerpunktmässig das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und die Grundrechte besprochen (v.a. die Kommunikations- und Wirtschaftsgrundrechte). Im verwaltungsrechtlichen Teil werden die verschiedenen Formen des behördlichen Handelns (Verwaltungsakt; Öffentlichrechtlicher Vertrag; Rechtsverordnungen etc.) behandelt und ihre Voraussetzungen besprochen. Ferner werden die Rechtsschutzmöglichkeiten in Bezug auf behördliches Handeln erarbeitet. Die Studenten werden an die Falllösungstechnik im Öffentlichen Recht herangeführt. Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits).
Lernziele: Die Studierenden sollen nach der Vorlesung staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe sowie die Kommunikations- und Wirtschaftsfreiheiten des Grundgesetzes in ihren internationalen Bezügen kennen. Sie sollen einfache Fälle im Staatsrecht lösen können. Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO. |
Vortragssprache | Deutsch |
Organisatorisches | Die Art der Veranstaltung (hybrid, online oder in Präsenz) wird noch bekannt gegeben. (Vorerst wird die Vorlesung jedoch online gehalten.) |